Bestatter Magdeburg

Wann muss man
für die Beerdigung
zahlen?

Bestattungspflicht in Magdeburg

Wir sind ein Bestattungsinstitut aus Magdeburg mit Erfahrung und Feingefühl. Wir stehen für eine sehr würdevolle Beerdigung mit geringen Bestattungskosten.

Bestattungspflicht nachkommen

In Sachsen-Anhalt ist die Bestattungspflicht in §5 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Demnach ist die nächste Angehörige oder ein von ihr beauftragter Bestatter für die ordnungsgemäße Bestattung einer verstorbenen Person verantwortlich.

Die Bestattungspflicht umfasst die Organisation und Durchführung einer angemessenen Bestattung, die dem Stand der Kultur und Sitte entspricht. Dies kann eine Einäscherung oder eine Beerdigung sein, je nach Wunsch der Verstorbenen oder der Angehörigen.

In Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit einer Sozialbestattung, wenn die Hinterbliebenen die Kosten für eine private Bestattung nicht aufbringen können. In diesem Fall werden die Kosten von der öffentlichen Hand übernommen.

Mehr zum Thema Sozialbestattung können Sie hier nachlesen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestattungspflicht innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden muss, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Frist variiert je nach Bundesland, in Sachsen-Anhalt beträgt sie in der Regel 24 bis 48 Stunden nach dem Tod.

Wer bei der Bestattungspflicht versäumt, kann haftbar gemacht werden. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die rechtlichen Vorschriften und die verfügbaren Optionen zu informieren und entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die Bestattungspflicht in Sachsen-Anhalt ordnungsgemäß zu erfüllen.